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Amtsgericht Karlsruhe hebelt Demonstrationsrecht aus
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  • 20. Juni 2008   Print This Post
  • Wahrnehmung eines Grundrechts pauschal unter Strafe gestellt!

    Der Anmelder einer Demonstration gegen staatliche Repression, die am 19.Mai 2007 in Karlsruhe stattgefunden hatte, ist am gestrigen Freitag vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt worden. Als Reaktion auf die Razzien und Verhaftungen gegen G8-Gegnerinnen im Mai 2007 hatten unter dem Motto „Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten“ rund 700 Menschen in Karlsruhe gegen die Kriminalisierung des G8-Widerstandes demonstriert. Nach diesem nachträglich auch von der Einsatzleitung der Polizei als „friedlich“ bezeichneten Aufzug wurde dem Anmelder der Demonstration per Strafbefehl vorgeworfen, nicht energisch genug verhindert zu haben, dass TeilnehmerInnen gegen diverse Auflagen verstoßen hätten. Der Student sollte mit einer Vorstrafe von 160 Tagessätzen à 30 € (!) belegt werden, weil er beispielsweise nicht vehement genug unterbunden habe, dass Transparente zusammengehalten werden, TeilnehmerInnen nach dem Herunterzählen von „Countdowns“ einige Meter der Strecke schneller laufen oder Demonstrantinnen ihr Missfallen gegenüber der Polizei verbal zum Ausdruck bringen.

    Nun haben im Juni 2008 vor dem Amtsgericht in Karlsruhe zwei Verhandlungstage stattgefunden, die gestern mit seiner Verurteilung zu 60 Tagessätzen à 15 € endeten. Nach diesem skandalösen Urteil stellt sich prinzipiell die Frage, wie es in Zukunft möglich sein soll, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

    Der zuständige Richter Neuberth nutzte die Zeit zur Urteilsbegründung ausschließlich für seine eigene Vergangenheitsbewältigung. Als so genannter Alt-68er, der mit seinem ehemaligen politischen Werdegang nicht mehr zu Recht kommt, hielt er eine politische Kampfrede, in deren Verlauf unter anderem mit dem „schwarzen Block“, „komplett bewaffneten Kampfverbänden an der Spitze linker Demonstrationen“, der „gut organisierten autonomen Szene in Karlsruhe“ und „heutigen Protestformen“ aufgeräumt wurde. Außerdem könne man ja, wenn es einem denn nicht passe, nach Moskau oder Peking gehen.

    Konkrete Vorwürfe gegen den Angeklagten wurden in der ideologisch ausgerichteten Rede des Richters nicht thematisiert. Allein die Tatsache, dass der Angeklagte gegen die als rechtswidrig einzustufenden Auflagen Widerspruch einlegte, wertete er als Beleg dafür, dass dieser Verstöße billigend in Kauf nehme. Die Schuld des Angeklagten wurde also daraus abgeleitet, dass er seine Rechte in Anspruch nahm. Das ebenfalls rechtswidrige Abfilmen der Demonstration von Beginn an erklärte der Richter hingegen für rechtens aufgrund der Annahme, dass nicht angekündigt wurde, wann Auflagenverstöße stattfinden würden. Mit der Verurteilung gerät das Demonstrationsrecht aus den Fugen: Versammlungen sind in Zukunft vom Wohlwollen der Ordnungsbehörden abhängig. Wie sollte ein Anmelder oder eine Anmelderin in einer großen Demonstration für alle einzelnen DemoteilnehmerInnen bürgen können?! Das fragwürdige Prinzip „Einer haftet für Andere“ ist soll exemplarisch richterlich durchgesetzt werden.

    Das aktuelle Karlsruher Urteil ist ein Skandal, der die Grundlagen der Demonstrationsfreiheit angreift und DemonstrantInnen und (potenzielle) AnmelderInnen gleichermaßen einschüchtern soll. Auf diese Weise könnte eine der wichtigsten politischen Aktionsformen der Linken noch weiter zu einer Farce deformiert werden. Absurde Auflagenkataloge dienen mittlerweile nicht mehr nur dazu, der Polizei jederzeit Vorwände für ein gewalttätiges Eingreifen zu liefern, sondern auch dazu, die AnmelderInnen von Demonstrationen nachträglich zu kriminalisieren.

    Die Rote Hilfe ruft dazu auf, sich in Wort und Tat gegen solche grotesken Beschneidungen des Demonstrationsrechts zur Wehr zu setzen. Anlass dazu bietet nicht nur das aktuelle Urteil, von dem wir hoffen, das in einer höheren Instanz an rechtsstaatlichen Maßstäben gemessen werden wird, sonder auch die geplante massive Einschränkung des Versammlungsrechts, wie sie in Bayerrn im kommenden Monmat durchgesetzt werden soll.

    Die Rote Hilfe wird alles in ihrer Macht stehende dafür tun, das Grundrecht auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gegen die bundesdeutschen Strategen der „Inneren Sicherheit“ zu verteidigen.

    Mathias Krause
    für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

    Tags: Amtsgericht, Demonstrationsrecht, G8, Repression



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