Bundesinnenminister begrüßt Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Verbots der HDJ
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der das Gericht die Revision des Vereins “Heimattreue Deutsche Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V.” (HDJ) gegen das Verbot zurückgewiesen hat.
“Das Bundesverwaltungsgericht hat uns heute vollumfänglich bestätigt, dass wir mit dem Verbot der HDJ den verfassungsfeindlichen und antidemokratischen Umtrieben dieses Vereins zu Recht ein Ende gesetzt haben”, so Dr. de Maizière.
Die HDJ war am 31. März 2009 vom Bundesinnenminister verboten worden. Als bundesweit organisierter Jugendverband verbreitete die HDJ rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut. Im Rahmen scheinbar unpolitischer Freizeitveranstaltungen wurde das am Nationalsozialismus orientierte Weltbild der HDJ Kindern und Jugendlichen vermittelt. In speziellen Schulungen wurden bereits Kinder im Grundschulalter gezielt in “Rassenkunde” unterrichtet. Sie wurden dazu angehalten, für die “Blutreinheit” und das “Fortbestehen des deutschen Volkes” einzutreten. “Ausländer” und “Juden” wurden als Bedrohung für “das deutsche Volk” dargestellt.
Quelle: BMI
Tags: Bundesverwaltungsgericht, HDJ, Nationalsozialismus, Thomas de Maiziére
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