“Die Rote Hilfe ist ein Sammelbecken für Anhänger kommunistischer und anarchistischer Theorieansätze” – Das zumindest behauptet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfang April von den Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak und Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE gestellte Kleine Anfrage “Bewertung der Roten Hilfe e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz” (Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/1327, 06.04.2010).
Einheiten der belgischen Polizei führten in den frühen Morgenstunden des 4. März 2010 mehrere Razzien in Räumlichkeiten der kurdischen Freiheitsbewegung durch. Eingesetzt wurden bei diesem massiven staatlichen Repressionsschlag gleichzeitig mehrere Hundert belgische BeamtInnen.
Am 16. Februar bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin die Entscheidung vom Oktober 2009, durch die der Boykottaufruf der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen das Kino “Babylon” verboten worden war. Es handelte sich dabei um eine Aktion im Rahmen des Arbeitskampfes der Beschäftigten des “Babylon” für einen eigenen Haustarifvertrag, der nun seit etwa einem Jahr andauert.
Bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel, der Anfang April in Strasbourg und Kehl stattfand, ging die Polizei insbesondere auf der französischen Seite mit brutaler Härte gegen DemonstrantInnen vor.
In der vorangegangenen Woche haben sich in der BRD mehrere Zehntausend SchülerInnen, Studierende und andere im Bildungsbereich tätige Menschen an Veranstaltungen und Aktionen für eine grundlegende Alternative zum jetzigen Bildungssystem beteiligt.